Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz
In unserer Höheren Berufsfachschule können Sie einen anerkannten schulischen Berufsabschluss erwerben. Wir haben uns dabei auf die Fachrichtung Sozialassistenz spezialisiert.
Diese Fachrichtung hat eine lange Tradition an unserer Schule. Ein Team aus Lehrerinnen und Lehrern mit langjähriger praktischer Berufserfahrung unterrichtet hier.
Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz
Die zweijährige Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz führt zu einem schulischen Berufsabschluss, der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, die als Basis für eine weiterführende Fachausbildung dienen
Der Unterricht beinhaltet die Arbeit in Projekten, die von den angehenden Sozialassistenten / innen vorbereitet, durchgeführt und reflektiert werden.
Die vollzeitliche Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung. Wer diese erfolgreich ablegt, ist berechtigt, die folgende Berufsbezeichnung zu führen: "Staatlich geprüfte(r) Sozialassistent(in)". Aufgrund der abgeschlossenen Berufsausbildung besteht die Möglichkeit, in die Klasse 12 der Fachoberschule (FOS), Form B, überzuwechseln und nach einem Jahr die Fachhochschulreife zu erwerben.
Ansprechpartner für die Ausbildung sind Abteilungsleiter Matthias Kamm (m.kamm(at)bs-biedenkopf.de) und die Fachkolleginnen Simone Schmidt und Anja Mock-Eibeck.
Weitere Informationen rund um die Ausbildung finden sie hier:
Erklärvideo zur Ausbildung
Klicken Sie hier, um die Inhalte von "youtube.com" anzuzeigen. Beim Aufruf gelten abweichende Datenschutzbestimmungen der Webseite "youtube.com"Schülerinnen und Schüler der Sozialassistenz erklären ihre Ausbildung
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme ist der mittlere Abschluss, der nachgewiesen werden kann durch:
ein Abschlusszeugnis der Realschule
ein Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule oder
ein Versetzungszeugnis in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe oder
ein Zeugnis der Fachhochschulreife oder
ein gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
Aufgenommen werden kann nur, wer bis zum 30.4. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.
Des Weiteren müssen Berwerber/innen im letzten Zeugnis der Schule, in der sie den Mittleren Abschluss anstreben, oder in einem der o.g. Zeugnisse mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Englisch oder Mathematik nachweisen, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, können diese Bewerber/innen in begründeten Ausnahmefällen bei freien Kapazitäten aufgenommen werden.
Anforderungen an die Bewerber
Die Tätigkeit der Sozialassistentinnen/Sozialassistenten verlangt neben fachlichen und methodischen Kompetenzen ein besondes hohes Maß an Sozialkompetenz und Personalkompetenz.
Der Umgang mit dem jeweiligen Klientel soll von Wertschätzung und Achtsamkeit geprägt sein und ein individuell angemessenes, bewußtes, nachvollziehbar geplantes Handeln zeigen. Reflexion ist dabei unabdingbar, sie stellt sowohl nachbereitend als dann auch wieder vorbereitend DAS Instrument pädagogischen Handelns dar.
Dies impliziert auch die eigene Persönlichkeitsentwicklung, d.h. die Auszubildenden sollten Sozialkompetenz mitbringen und die Bereitschaft, sich mit der eigenen Person kritisch auseinanderzusetzen.
Sie gestalten ihren Lernprozess aktiv mit und haben die Chance, ein Vielzahl von fachlichen und methodischen Kompetenzen zu erwerben. Dies erfordert Kommunikations- und Kritikfähigkeit, Kooperationsbereitschaft und Offenheit für Neues.
Dauer
Es handelt sich um eine zweijährige vollschulische Berufsausbildung.
Praktika
Im Rahmen der Ausbildung werden in Klasse 11 zwei orientierende Praktika (Sozialpflege / Sozialpädagogik) von mindestens 160 Stunden abgeleistet.
In Klasse 12 findet die Ausbildung an 3 Tagen in der gewählten Einrichtung und an 2 Tagen in der Schule statt.
Abschluss
Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen, praktischen und ggf auch mündlichen Prüfung ab.
Ist die Prüfung erfolgreich absolviert worden, erhalten die Absolventinnen/Absolventen die Berechtigung die Berufsbezeichnung STAATLICH GEPRÜFTE SOZIALASSISTENTIN / STAATLICH GEPRÜFTER SOZIALASSISTENT zu führen.
Möglichkeiten nach dem erfolgreichen Abschluss
Diese Ausbildung dient als Fundament für weiterführende Ausbildungen
z.B:
in der Fachschule für Sozialwesen
Heilpädagogik
Ergotherapie
Logopädie
Physiotherapie u.a.
Die abgeschlossene Ausbildung ermöglicht den Besuch der Fachoberschule (FOS).
Dort erhält man nach nur einem erfolgreichen weiteren Jahr die Fachhochschulreife
Überschrift
Die Anmeldung muss bis zum 30. April bei den Beruflichen Schulen in Biedenkopf vorliegen. Spätere Anmeldungen können nur im Rahmen freier Kapazitäten berücksichtigt werden.
Anmeldeformulare können Sie hier herunter laden oder bei uns im Sekretariat abholen.
Finanzierung
Schülerinnen und Schüler dieser Schulform können bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.
Auskunft erteilt:
Landkreis Marburg Biedenkopf-Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
Telefon: 06421/405-0
Fax: 06421/4051500
Verordnung und Rahmenlehrplan